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WETTBEWERBSÖKONOMIE UND KARTELLRECHT IM DIALOG

Seit über 10 Jahren ist es unser Anliegen, den Austausch von Ökonomen:innen und Juristen:innen im Kontext der wettbewerbsökonomischen und kartellrechtlichen Diskussion zu fördern. Auch in diesem Jahr durften wir wieder Repräsentanten des Bundeskartellamtes, Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Richter:innen, Ökonomen:innen und Kartellrechtler:innen in Hamburg begrüßen.

Thematisch hat uns die Behördenpraxis des Bundeskartellamts sowie die weitere Entwicklung des Kartellrechts beschäftigt. Das Thema Nachhaltigkeit im Kartellrecht wurde ebenso erörtert, wie auch die Möglichkeiten und Grenzen der forensischen Kartellforschung. Ferner wurde diskutieren, inwiefern eine Schadensquantifizierung auf einer freien richterlichen Schätzung oder auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens erfolgen sollte.