Wettbewerb verstehen

Überzeugende Expertise seit über 25 Jahren

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Selbstveranlagung, indem wir prüfen, ob bestimmte Preissetzungspraktiken oder der beschränkte Zugang zu ihren Produkten unter Umständen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen. Dabei kann grundsätzlich auf zwei Wegen vorgegangen werden:

  • Es wird geprüft, ob ein Unternehmen tatsächlich als marktbeherrschend anzusehen ist. Erst wenn dies zu bejahen ist, ist zu prüfen, ob die fraglichen Geschäftspraktiken missbräuchlich sind.
  • Häufig bietet es sich jedoch an, die Marktmacht- beziehungsweise Marktbeherrschungsfrage offen zu lassen und direkt zu prüfen, ob bestimmte Geschäftspraktiken den Missbrauch einer (hypothetisch) marktbeherrschenden Stellung darstellen würden, falls das Unternehmen marktbeherrschend sein sollte. In diesem Fall sichern wir unsere Auftraggeber gegen ungewisse Marktbeherrschungseinschätzungen seitens der Wettbewerbsbehörden ab und/oder ermöglichen weiteres Wachstum ohne zukünftige Konflikte.

 

Ökonomische Analysen sind maßgeblich für die Einschätzung, ob ein bestimmtes Preissetzungsverhalten missbräuchlich ist. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte analysiert:

  • Margin Squeeze
  • Alleinbezugsbindung und bedingte Rabatte
  • Koppelung und Bündelung
  • Kampfpreise
  • Zugang zu wesentlichen Vorprodukten