• Fallbeispiele Wettbewerbsökonomie

    Die Expertise von Lademann & Associates wird seit Jahren in Kartellfällen aus einer Vielzahl von Branchen herangezogen: Von der Automobilindustrie, dem Papiergroßhandel und dem Baumarkt- und Möbelhandel über den Pflanzenschutz- und Mietfahrzeugsektor bis hin zum Druckmarkt und zu Netzindustrien waren wir an der wettbewerbsökonomischen Begleitung wichtiger Fälle vor allem in Deutschland beteiligt.


    Die heute breit angelegte wettbewerbsökonomische Beratung von Lademann & Associates war in den ersten Jahren unserer Tätigkeit auf den Lebensmittelhandel fokussiert. Beispiele:

    • Mitwirkung an fast allen namhaften Fusionen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels sowie entsprechenden Vorfelduntersuchungen seit 1987
    • Grundlagenuntersuchung zu einer empirisch gestützten Marktabgrenzungskonzeption, die zum zentralen Beurteilungsmaßstab von Fusionen im Lebensmitteleinzelhandel wurde
    • Mitwirkung an einer ökonomischen Konzeption, mit der sich der Nachfragewettbewerb erfassen und die Machtverteilung zwischen Industrie und Handel einschätzen lässt; das Konzept lag u.a. der empirischen Beurteilung der Nachfragemacht im Handel im Rahmen der 5 und 6. GWB-Novelle zugrunde
    • Abschätzung der Konditioneneffekte durch Großunternehmen als Mitglieder in mittelständischen Einkaufskooperationen
    • Vorfelduntersuchungen zur Beurteilung der kartellrechtlichen Genehmigungsfähigkeit von Fusionen zwischen Einkaufskooperationen des Lebensmittelhandels
    • Wettbewerbsökonomische Untersuchung einer Großfusion im deutschen Lebensmittelhandel im Hinblick auf Konditionenmissbrauch durch Nachverhandeln von Jahresverträgen.


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