• Deregulierung von Netzindustrien

    Ehemals regulierte Netzindustrien unterliegen neben einer Fachaufsicht (Bundesnetzargentur) auch dem Kartellrecht. Neben der Missbrauchsaufsicht im Zusammenhang mit dem Netzzugang untersuchen Lademann & Associates hier vor allem, inwieweit fusionsbasierte Diversifikationsstrategien nicht zu Foreclosure-Effekten in den zu deregulierenden Bereichen führen. Hier ist vor allem die künftige Bestreitbarkeit der bislang regulierten Märkte zu prüfen.



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